Die neuropsychologische Diagnostik und Therapie dient der Feststellung und Behandlung von hirnorganisch verursachten Störungen geistiger Funktionen (neurokognitive Störungen), des emotionalen Erlebens, des Verhaltens und der Krankheitsverarbeitung sowie der damit verbundenen Störungen psychosozialer Beziehungen.
Patientinnen und Patienten mit erworbenen hirnorganischen Erkrankungen – beispielsweise nach einem Schädelhirntrauma oder einem Schlaganfall – haben seit Februar 2012 die Möglichkeit, eine ambulante neuropsychologische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen (nachzulesen im Bundesanzeiger "BAnz. Nr. 31, S. 747" vom 23.2.2012).